Pendlerpauschale_Rückansicht mehrerer Autos im dichten Verkehr auf einer mehrspurigen Straße, Fokus auf ein bremsendes schwarzes Auto mit leuchtenden Rücklichtern.

Neue Pendlerpauschale ab 2026: 38 Cent je Kilometer – was sich wirklich ändert

Pendlerpauschale ab 2026: Erhöhung bringt neue Entlastung für Arbeitnehmer! Ab dem 1. Kilometer steigt die Pauschale. Infos zur Steuererklärung ab 2026.

Ab dem 1. Januar 2026 tritt mit dem Steueränderungsgesetz 2025 eine neue Pendlerpauschale in Kraft. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Pendlerpauschale auf 38 Cent anzuheben – einheitlich ab dem ersten Kilometer der einfachen Strecke. Bislang gelten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer. Sie soll Pendler steuerlich entlasten, die Tag für Tag zur Arbeit fahren.

Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 10. September auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Entwurf verabschiedet, nun steht am 19. Dezember noch die Zustimmung des Bundesrates aus.

Neue Pendlerpauschale ab 2026: Erhöhung auf 38 Cent

Die Pauschale orientiert sich an der einfachen Entfernung und nicht an den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Egal ob zu Fuß, mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Bus oder der Bahn – lediglich Flugreisen sind ausgenommen. Sie kann in der Steuererklärung als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Nach Berechnungen des Finanzministeriums kann die überarbeitete Regelung bis zu mehrere hundert Euro Entlastung pro Jahr bringen.

Die Entfernungspauschale ist ein klassisches Instrument der Steuer‑ und Verkehrspolitik. Erst wenn die gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag übersteigen, macht sich die Pendlerpauschale in der Einkommensteuer bemerkbar. Viele Pendler können ihre Fahrtkosten zwar grundsätzlich steuerlich geltend machen, spüren die Entlastung aber erst ab einer gewissen Distanz.

Erhöhung der Pendlerpauschale: Was Pendler jetzt wissen müssen

Kern der Reform ist die Abschaffung der Staffel und die Einführung eines einheitlichen Satzes von 38 Cent je Kilometer für die gesamte einfache Strecke. Damit werden Kurz- und Mittelstrecken deutlich aufgewertet, während der Satz für Fernpendler ab dem 21. Kilometer unverändert bleibt.

Das Bundesfinanzministerium illustriert die Wirkung an drei Beispielen (jeweils bei rund 220 Arbeitstagen im Jahr):

  • 5 km einfacher Arbeitsweg:
    zusätzliche Werbungskosten +88 Euro pro Jahr
  • 10 km einfacher Arbeitsweg:
    zusätzliche Werbungskosten +176 Euro pro Jahr
  • 20 km einfacher Arbeitsweg: zusätzliche Werbungskosten +352 Euro pro Jahr

Wie viel davon real im Geldbeutel ankommt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Das können sie vorab selbst oder mit der Hilfe von Steuerberater:innen berechnen.

Entlastung für Bürgerinnen und Bürger durch die neue Pendlerpauschale

Die Reform verändert vor allem die Schwelle, ab der Pendeln steuerlich „zählt“. Analysen kommen zu dem Ergebnis, dass der Arbeitsweg, ab dem die Entfernungspauschale den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreitet, von aktuell etwa 18,6 auf rund 14,7 Kilometer sinkt.

Damit verschiebt sich die Entlastung:

  • Kurz- und Mittelpendler (ca. 15–25 km)
    Diese Gruppe lag bisher oft knapp am Pauschbetrag. Mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer entstehen schneller relevante Werbungskosten – die Steuererklärung bringt häufiger eine spürbare Erstattung statt lediglich Formalitäten.
  • Fernpendler mit langen Anfahrtswegen
    Für sie galt der Satz von 38 Cent ab dem 21. Kilometer bereits. Künftig werden auch die ersten 20 Kilometer höher bewertet. Besonders im ländlichen Raum kann das mehrere Hundert Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr bedeuten.
  • Beschäftigte mit mittleren und höheren Einkommen
    Da Werbungskosten mit dem individuellen Steuersatz verrechnet werden, fällt die absolute Entlastung bei höheren Einkommen stärker aus – bei gleicher Entfernung.

Geringverdienende: Mobilitätsprämie statt Werbungskosten

Wer so wenig verdient, dass er mit seinem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, kann von der Pendlerpauschale allein nicht profitieren – es fehlt schlicht an zu versteuernder Einkommensteuer. Für diese Gruppe gibt es seit 2021 die Mobilitätsprämie.

Die Prämie wird für Arbeitswege ab dem 21. Kilometer gezahlt und beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale – aktuell also 5,32 Cent je Kilometer. Sie wird auf Antrag im Steuerbescheid als Auszahlung gewährt. Nach dem Entwurf des Steueränderungsgesetzes soll die bislang bis 2026 befristete Regelung dauerhaft entfristet werden, damit Geringverdienende auch künftig eine direkte Entlastung erhalten.

Pendlerpauschale umstritten

Die Anhebung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer ist finanziell kein Detail, sondern eine spürbare steuerliche Subvention:

  • Das Bundesfinanzministerium beziffert die Steuermindereinnahmen durch die höhere Entfernungspauschale auf rund 1,1 Milliarden Euro im Jahr 2026 und anschließend auf rund 1,9 Milliarden Euro pro Jahr.

Bund, Länder und Kommunen teilen sich die Last über die Einkommensteuer. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme daher einen Ausgleich der Steuerausfälle gefordert – die Bundesregierung lehnt eine gesonderte Kompensation bislang ab.

Klimaschutz‑ und Sozialverbände kritisieren zusätzlich, dass die Entfernungspauschale strukturell Haushalte mit höherem Einkommen und langen, häufig autoabhängigen Wegen stärker entlaste als Geringverdiener – und damit sozial wie ökologisch umstritten sei.

Bedeutung für Unternehmen und Personalpolitik

Für Unternehmen bleibt die Pendlerpauschale formal eine private Steuerfrage der Beschäftigten. Praktisch wirkt sich die Reform aber auf mehrere Ebenen aus:

  • Beschäftigte können höhere Lohnsteuer‑Freibeträge für Werbungskosten eintragen lassen, was das monatliche Nettoeinkommen bereits im laufenden Jahr erhöht.
  • Bei Fahrtkostenzuschüssen und Modellen zur Mobilitätsförderung (Jobticket, Zuschüsse, Mobilitätsbudgets) wird die Entfernungspauschale weiterhin als steuerlicher Referenzpunkt dienen.
  • Für Branchen mit vielen Fernpendlern – etwa Industrie, Bau, Logistik oder Energie – ist die Reform auch ein Argument in der Personalgewinnung, weil sich lange Wege steuerlich besser darstellen lassen.

Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale spürbar

Ab 2026 steigt die Pendlerpauschale also deutlich: Statt 30 Cent gibt es 38 Cent pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und jeden weiteren Kilometer. Aus einer zunächst gestuften Lösung mit einem Satz erst ab dem 21. Kilometer wird eine einheitliche Pauschale, die bereits ab dem ersten Kilometer 38 Cent vorsieht.

Wer seine Situation sorgfältig durchrechnet und die Pauschale vollständig in der Steuererklärung angibt, kann je nach Arbeitsweg und Steuersatz mehrere hundert Euro zusätzliche Werbungskosten in Abzug bringen und damit echte Entlastung erreichen. Entscheidend ist, die überarbeitete Pauschale richtig zu nutzen und die Fahrtkosten konsequent steuerlich geltend zu machen. Dabei helfen Steuerberater und Steuerberaterinnen gerne weiter. Die Steuerkanzlei Kettwig hat beispielsweise einen Artikel über die neue Pendlerpauschale veröffentlicht. Hier finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.

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